Haben Sie Fragen zur Vermarktung oder Vermietung Ihrer Immobilie. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite.
Bei Notfällen (unmittelbares Risiko Sicherheit/erheblicher Schaden an der Immobilie) ausserhalb unserer Öffnungszeiten zB Abende, Wochenende, Ferien stehen Ihnen folgende Unternehmen mit einer 24h Notfallhotline zur Verfügung:
Verstopfter Ablauf, Rückstau: Ablaufservice-Profi 071 888 20 22
Schlüsseldienst: Fobus Sicherheitstechnik 071 278 44 92
Bitte melden Sie uns schnellstmöglich (am nächsten Arbeitstag), wenn Sie einen Notfallservice kontaktiert haben.
Schäden können Sie direkt über unser Online-Portal melden oder uns während via E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Bitte geben Sie eine genaue Beschreibung des Schadens sowie Ihre Kontaktdaten an.
Die ganze oder teilweise Untervermietung der Mietsache (Art.262 OR) ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vermieters gestattet. NachZustandekommen des Untermietvertrages bitten wir Sie, uns eine Kopiezuzustellen. Der Mieter haftet dem Vermieter dafür, dass der Untermieter dieSache nicht anders gebraucht, als es ihm selbst gestattet ist. Eine Untermietefür kommerzielle Nutzungen (Beherbergung, wie Airbnb, etc.) ist nicht erlaubt.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns mit, um welches Haustier es sich genau handelt.
Je nach Haus, Eigentümerschaft und Haustierart kann der Entscheid variieren.
Falls das gewünschte Haustier erlaubt ist, werden wir Ihnen einen passenden Nachtrag zum Mietvertrag erstellen.
Die Miete ist vorschüssig immer am ersten Tag des Monats fällig. Sie können die Miete mittels Banküberweisung bezahlen.
Keine Einzahlungsscheine mehr? Gerne können Sie hier neue bestellen: Link zum Formular
Herzlichen Glückwunsch! Bitte senden Sie uns nach der standesamtlichen Trauung die Eheurkunde zu, um einen Nachtrag bezüglich Namenswechsel und Familienwohnung vorzunehmen. Zeitgleich können Sie uns auch Ihren Wunschtext für neue Namensschilder mitteilen.
Die Kündigung muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen und spätestens am letzten Tag des Monats bei uns eintreffen.
Bitte achten Sie darauf, dass alle aufgeführten Mieter mitunterzeichnen. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.
Die genauen Details finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Erlaubt ist ein in sich abgeschlossener Metallschuhschrank, welcher die Fluchtwege nicht behindert.
Lose Schuhe und weitere Gegenstände sind aus feuerschutzpolizeilicher Sicht nicht erlaubt.
Weitere Infos finden Sie unter: https://www.bfb-cipi.ch/brandverhuetungs-tipps/detail/brandschutz-in-den-fluchtwegen
Bitte nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf.
Spätestens bei Auszug müssen die betroffenen Zylinder ausgetauscht werden.
In vielen Fällen übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung die Kosten, abzüglich des Selbstbehalts.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Anschliessend können wir im Übergabeprotokoll nachsehen, welche Waschkarte Sie bei der Übergabe erhalten haben. Je nach Art und Modell kann gegen eine Gebühr eine neue Karte bei der Hauswartung bezogen werden.
An Ihrem Balkon dürfen Sie Balkonverkleidungen aus Stoff in neutralen Farben und Pflanzkästen an der Innenseite des Balkongeländers anbringen, welche eine Höhe von 1.6 Metern nicht überschreiten.
Schilfmatten und Katzennetze sind nicht erlaubt. Für andere Sichtschutzarten kontaktieren Sie uns bitte vorab für eine Genehmigung. Die Regelungen dienen dazu, ein einheitliches Erscheinungsbild der Wohnanlage zu bewahren und die Sicherheit zu gewährleisten.
Das Aufladen von E-Bikes über den sogenannten Allgemeinstrom(in Allgemeinräumen oder Kellerabteilen) ist nicht gestattet, da dieser von allen Mietern anteilsmäßig bezahlt wird. E-Bike-Besitzer müssen daher Ihren Akku an einer Steckdose aufladen, für deren Strom sie selbst aufkommen – indem Sie den Akku entfernen und in Ihrer Wohnung aufladen.
Bei Konflikten mit Nachbarn versuchen Sie bitte zuerst, das Problem im Gespräch zu klären.
Falls keine Einigung erzielt wird, können Sie uns kontaktieren und wir werden versuchen, zu vermitteln.